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Prüfungen nach UVV/BGV

Denken Sie daran, dass Ihre Gesundheit und Sicherheit ebenso wichtig sind wie die ihrer Mitarbeiter.
Um Personen- oder Sachschäden vorzubeugen ist es deshalb gesetzlich vorgeschrieben, technische Anlagen in Betrieben nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft zu prüfen und abzunehmen.

Das Sachverständigenbüro Dedeci führt folgende Abnahmen/Prüfungen durch nach (UVV/BGV):

  • BGV A3: Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0150
  • VDE 0701/0702: Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Elektrogeräte

 

  • BGV D8: Winden, Hub- und Zuggeräte

      BGG 956-1: Hinweise für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten

 

  • BGR 500 Kap. 2.10 (vorm. VBG 14): Betreiben von Hebebühnen
  1. BGG/GUV-G 966 Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
  2. BGG 945: Prüfung von Hebebühnen

 

  • BGV D36: Leitern und Tritte, Kleingerüste
  1. BGI 694 (vorm. BGI 521): Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten
  2. Richtlinie 2001/45/EG Vorschriften für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden

 

  • BGR 232: Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore
  1. ASR A1.7 (vorm.  ZH 1/494): Türen und Tore

 

  • BGR 233, (vorm. ZH 1/156): Ladebrücken und fahrbare Rampen
  • BGR 234, (vorm. ZH 1/156): Lagereinrichtungen und -geräte 
  • DIN EN 15635: Prüfung von Regalen, Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl, verstellbare Palettenregale - Leitlinien zum sicheren Arbeiten.