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Abschleppkosten

Ist ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht mehr fahrfähig,
wird es abgeschleppt! Aber: Wer übernimmt eigentlich die Kosten?

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) werden die Kosten von der eintrittspflichtigen Versicherung (also von der gegnerischen Seite) erstattet, jedoch nur im Rahmen der tatsächlich anfallenden Abschleppkosten. Hierbei müssen diese per Rechnung nachgewiesen werden.

Über den Umfang des Abschleppvorganges gibt es keine einheitliche Rechtsprechung. Sind Sie Mitglied in einem Automobilclub (z.B. ADAC, ACE), so ist das kostenlose Abschleppen meist in Ihrem Mitgliedsbeitrag bereits enthalten.

In der Praxis werden die verunfallten Fahrzeuge meist von der Unfallstelle zum Sicherungsgelände des Abschleppunternehmens verbracht, bis eine Entscheidung getroffen ist, was mit dem Fahrzeug geschehen soll. Die Kosten für die weitere Verbringung zum nächsten Vertragshändler gehören dann auch zum Umfang des Gesamtschadens.

Für Fahrzeuge, die nicht mehr reparabel sind (Totalschaden), werden nur die Abschleppkosten zum nächsten Autoverwertungs- oder Entsorgungsbetrieb erstattet.